Zentralafrikanische Republik tritt der AEWA als Partei Nr. 78 bei

Das UNEP/AEWA-Sekretariat in Bonn freut sich, den Beitritt der Zentralafrikanischen Republik zur 78. Partei der AEWA bekannt zu geben. Die Mitgliedschaft des Landes trat am ersten Januar in Kraft.

Dies ist das zweite Instrument des Übereinkommens über wandernde Arten, dem die Zentralafrikanische Republik beigetreten ist. Das Land ist bereits Vertragspartei des CMS Gorillas-Abkommens.

Das UNEP/AEWA-Sekretariat begrüßt die Zentralafrikanische Republik herzlich in der AEWA-Familie und freut sich auf eine enge Zusammenarbeit mit der Regierung sowie anderen nationalen Interessengruppen, um die Erhaltungsbemühungen zugunsten der wandernden Wasservögel und ihrer Lebensräume zu unterstützen.

Die Zentralafrikanische Republik ist ein Binnenstaat im Herzen des Kontinents. Das Land hat eine Fläche von etwas mehr als 620.000 km2 und eine Bevölkerung von 4,6 Millionen Menschen (Schätzungen von 2016); die Hauptstadt ist Bangui. Das Terrain des Landes wird neben Wüste im Norden und Äquatorialwald im Süden von Savannen dominiert. Es besteht aus einem riesigen Plateau, das eine Wasserscheide zwischen dem Kongo- und dem Chari-Flusssystem bildet und die beiden wichtigsten Flussgebietssysteme bildet. Diese tragen zur großen und vielfältigen Vogelwelt bei.

Insgesamt 791 Vogelarten sind in der Zentralafrikanischen Republik bekannt, darunter 77 der 255 unter AEWA fallenden wandernden Wasservogelarten. Der Manovo-Gounda-Saint-Floris-Nationalpark im Norden des Landes ist in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes eingetragen und beherbergt rund 418 Vogelarten.

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